Kind am Spielplatz (piqs.de ID: 4870610da219ba6433ecd13106a5e9d2)

 

Jede Frau Anspruch auf Hebammenbetreuung in der Zeit der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes hat.

Die Hebamme befähigt ist, die normalen Abläufe von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett selbständig zu begleiten.

Bei Risikoschwangerschaften die Kooperation zwischen
Arzt und Hebamme der Frau zu Gute kommt.

Sämtliche Leistungen bei gesetzlich versicherten Frauen von der
Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Mit privat versicherten Frauen rechnet die Hebamme direkt ab.
Erkundigen Sie sich, welche Leistungen Ihre Kasse für Sie übernimmt.